Auf dem Kaufbeleg muss der Name bzw.
das Logo des Handels zu sehen sein.
Das Aktionsprodukt muss auf dem Kaufbeleg erkennbar sein.
Kauf muss vom 01.09.2022 bis 31.03.2023 stattgefunden haben. Dafür ist das
Kaufdatum ausschlaggebend.
Was Sie noch beachten sollten:
Wählen Sie einen ruhigen Hintergrund und platzieren Sie den Kassenbon flach und mittig auf dem Foto bzw. Scan.
Markieren Sie bitte nichts auf dem Kassenbon. Setzen Sie kein Kreuz an das Produkt und rahmen diesen auch nicht ein.
Beachten Sie die Qualität des Fotos. Unscharfe sowie zu dunkel oder zu hell fotografierte Kassenbons können nicht verarbeitet werden.
Der Kassenbon muss immer glatt von oben fotografiert werden. Perspektivisch verzerrte Aufnahmen, gefaltete oder zerknitterte Kassenbons werden nicht akzeptiert.